Schutzkonzept

Zur Zeit ist kein spezielles Corona-Schutzkonzept erforderlich. 

Selbstverständlich gelten bei uns aber die normalen Hygiene-Vorschriften.

  • FAQ Corona

Nein. Dienstleistungsbetriebe sind von den 2G oder 2G+ Regeln ausgenommen. Es gilt aber eine allgemeine Maskenpflicht und das Schutzkonzept von MAYKOSMETIK.

  1. Alle Mitarbeitende von MAYKOSMETIK sind entweder geimpft oder genesen.
  2. Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht.
  3. Der Kontakt zwischen Kunden und Kundinnen beträgt stets 2m. Die Behandlungen finden in geschlossenen Kabinen statt.
  4. Unser detailliertes Schutzkonzept entspricht den Vorgaben der kantonalen Behörden.

Personen mit Krankheitssymptomen können nicht behandelt werden. Bitte benachrichtige uns im Voraus. Bei kurzfristiger Stornierung muss ein ärztliches Zeugnis oder positiver Coronatest vorgewiesen werden.

Die Fachverbände für Kosmetik empfehlen eine Wartefrist von 2 Wochen.

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